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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Beratungsleistungen, Auskünfte, etc. Sie werden bereits jetzt für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Security Hartmann Performance GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die Security Hartmann Performance GmbH nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Eine solche Anerkennung findet auch nicht durch Leistungserbringung in Kenntnis entgegenstehender AGB statt. Abweichende Regelungen oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Form einer schriftlichen Vereinbarung wirksam, in welcher ausdrücklich auf die abgeänderte Bestimmung Bezug genommen wird.
§ 2 Vertragsschluss und Auftrag
1. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Kostenvoranschläge gelten grundsätzlich nur für die darin aufgeführten Leistungen, sowohl hinsichtlich Art als auch Umfang.
Die Auftragsbestätigung und besonders die angegebenen Maße sind vom Auftraggeber auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Für Übermittlungsfehler seitens des Auftragsgebers haftet die Security Performance Hartmann GmbH auch bei Auftragsannahme nicht. Beanstandungen müssen sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden, um berücksichtigt werden zu können.
Jede nachträgliche, von der Auftragsbestätigung abweichende Änderung der Maße, Beschläge oder Schlösser, werden nur sofern eine Änderung überhaupt noch möglich ist berücksichtigt und sodann gesondert berechnet.
2. Die von der Security Performance Hartmann GmbH im Internet zum Abruf bereit gehaltenen Waren- und Preisbeschreibungen stellen kein Angebot im Sinne des §§ 145 ff. BGB dar. Der Kunde leitet durch einen Klick auf einen Link mit der Bezeichnung „jetzt kaufen“ den Bestellvorgang ein. Nach Eingabe der für die Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen und Auswahl der Zahlungsweise sowie der Versandmethode, gibt der Kunde ein bindendes Angebot durch einen Klick auf den mit „Bestellung bestätigen“ versehenen Link ab.
Die Security Performance Hartmann GmbH ist berechtigt, das Angebot innerhalb von sieben Tagen anzunehmen.
Dem Kunden wird unmittelbar nach Abgabe des Angebots eine automatisch generierte E-Mail zugesandt, die den Eingang des Angebots auf dem Server der Security Performance Hartmann GmbH bestätigt (Eingangsbestätigung). Diese E-Mail stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sondern informiert nur über den Eingang der Bestellung. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versandt wird und der Versand mit einer weiteren E-Mail bestätigt wurde (Vertragsbestätigung) oder eine separate Annahme-E-Mail versandt wurde. Über Produkte, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
§ 3 Lieferung, Versand und Lieferfristen
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, vom Augenblick der Übergabe an die Post oder das Beförderungsunternehmen, auch wenn Untergang oder Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch die Security Performance Hartmann GmbH nicht geleistet. Die vorstehenden Ausführungen dieses Absatzes gelten nicht, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Wird die Lieferung durch einen Umstand, den der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft über.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Versandkosten. Besondere Versandvorschriften bedürfen der Schriftform und müssen ggf. extra vergütet werden.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung von Security Performance Hartmann GmbH, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet der Rechte von Security Performance Hartmann GmbH aus Verzug des Auftraggebers, um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, so ist die Security Performance Hartmann GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist die Security Performance Hartmann GmbH berechtigt, entweder - ohne Nachweis eines Schadens - 25 % des Ladenpreises oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Teillieferungen sind zulässig, hinsichtlich dieser ist bei rechtzeitiger Lieferung ein Rücktritt nicht möglich.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz vernünftigerweise zu erwartender Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich, ob bei der Security Performance Hartmann GmbH, beim Lieferanten oder dritten Personen -, ist der Auftraggeber ebenfalls berechtigt, eine angemessene Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder bei durch die Security Performance Hartmann GmbH verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung hat der Besteller das Recht, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
§ 4 Montage
Sofern der Auftraggeber zusätzlich die Montage wünscht, wird diese von der Security Performance Hartmann GmbH übernommen. Die Montagekosten sowie der sodann anfallende Arbeitslohn, die Fahrzeiten und Fahrkosten sowie die Km-Zulagen werden in der Auftragsbestätigung ebenfalls festgehalten.
Bei einer Verzögerung des Einbaus, welche der Auftraggeber zu verschulden hat, werden die sodann gegebenenfalls anfallenden Mehraufwandskosten gesondert berechnet.
Gegebenenfalls anfallende Maurer-, Stemm- und Verputzarbeiten sind auftraggeberseitig auszuführen. Für den Fall, dass die Security Performance Hartmann GmbH diese Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers verrichten soll, werden diese zusätzlichen Arbeiten gesondert in Rechnung gestellt.
Mündliche Nebenabreden mit Monteuren der Security Performance Hartmann GmbH erhalten erst durch eine schriftliche Bestätigung der Security Performance Hartmann GmbH Ihre Gültigkeit.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Verpackungskosten, Versandspesen, Portokosten, Reisespesen, Zollgebühren und sonstige außerhalb des Umfangs des Leistungskatalogs anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.
Die Security Performance Hartmann GmbH behält sich vor, Aufträge von zahlungssäumigen Kunden ohne vorherige Ankündigung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in angemessener Frist geleistet wird, ist die Security Performance Hartmann GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Security Performance Hartmann GmbH ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basissatz zu verlangen, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist. Anderenfalls sind Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz in Ansatz zu bringen.
Das grundsätzliche Recht von der Security Performance Hartmann GmbH zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatz bleibt unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
Weitere Zurückbehaltungsrechte nach dem HGB sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen Vertrag zwischen Kaufleuten handelt.
Alle Forderungen von der Security Performance Hartmann GmbH werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht eingehalten wird oder der Auftraggeber gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen verstößt oder der Security Performance Hartmann GmbH Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern. Diese Klausel findet keine Anwendung, sofern der Schuldner den Rückstand nicht zu vertreten hat.
Ferner ist die Security Performance Hartmann GmbH in einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Security Performance Hartmann GmbH kann außerdem die Weiterveräußerung/verwendung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Auftraggebers verlangen und eine Einziehungsermächtigung widerrufen.
§ 6 Gewährleistung / Haftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers/Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber nach seiner Wahl zunächst die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber darüber hinaus das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises und Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme in Anwesenheit des Spediteurs durch den Besteller/Auftraggeber oder seines Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Schäden an der Verpackung hat sich der Besteller/Auftraggeber bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Verpackung und Versandpapiere sind aufzubewahren.
Beanstandungen von Kaufleuten können nur berücksichtigt werden, wenn der Security Performance Hartmann GmbH innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware der Mangel mitgeteilt wird; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Transportschäden sind spätestens innerhalb von 24 Stunden beim Spediteur zu melden.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers -- gleich aus welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Die Security Performance Hartmann GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die Security Performance Hartmann GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers/Auftraggebers. Soweit die vertragliche Haftung der Security Performance Hartmann GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller/Auftraggeber gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht.
Sofern die Security Performance Hartmann GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Hat die Security Performance Hartmann GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet die Security Performance Hartmann GmbH, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und nur in Höhe des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schadens.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Besteller/Auftraggeber dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an die Security Performance Hartmann GmbH auf Kosten der Security Performance Hartmann GmbH zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die Security Performance Hartmann GmbH behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Security Performance Hartmann GmbH.
8. Sonstiges und Gerichtsstand
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Security Performance Hartmann GmbH zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse, ist das am Geschäftssitz der Security Performance Hartmann GmbH zuständige Gericht, wenn auch der Käufer Kaufmann, eine öffentlich-rechtliche Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Security Performance Hartmann GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
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