AGB
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen, Beratungsleistungen, Auskünfte,
etc. Sie werden bereits jetzt für alle zukünftigen
vertraglichen Beziehungen vereinbart. Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers, die die Security Hartmann
Performance GmbH nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennt, sind für die Security Hartmann Performance
GmbH nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde. Eine solche Anerkennung findet auch
nicht durch Leistungserbringung in Kenntnis
entgegenstehender AGB statt. Abweichende Regelungen oder
zusätzliche Vereinbarungen sind nur in Form einer
schriftlichen Vereinbarung wirksam, in welcher
ausdrücklich auf die abgeänderte Bestimmung Bezug
genommen wird.
§ 2 Vertragsschluss und Auftrag
1. Alle Angebote sind grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich und werden erst nach schriftlicher
Auftragsbestätigung gültig. Nebenabreden sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Kostenvoranschläge gelten grundsätzlich nur für die
darin aufgeführten Leistungen, sowohl hinsichtlich Art
als auch Umfang.
Die Auftragsbestätigung und besonders die angegebenen
Maße sind vom Auftraggeber auf ihre Richtigkeit zu
überprüfen.
Für Übermittlungsfehler seitens des Auftragsgebers
haftet die Security Performance Hartmann GmbH auch bei
Auftragsannahme nicht. Beanstandungen müssen sofort nach
Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden, um
berücksichtigt werden zu können.
Jede nachträgliche, von der Auftragsbestätigung
abweichende Änderung der Maße, Beschläge oder Schlösser,
werden nur sofern eine Änderung überhaupt noch möglich
ist berücksichtigt und sodann gesondert berechnet.
2. Die von der Security Performance Hartmann GmbH im
Internet zum Abruf bereit gehaltenen Waren- und
Preisbeschreibungen stellen kein Angebot im Sinne des §§
145 ff. BGB dar. Der Kunde leitet durch einen Klick auf
einen Link mit der Bezeichnung „jetzt kaufen“ den
Bestellvorgang ein. Nach Eingabe der für die
Vertragsabwicklung erforderlichen Informationen und
Auswahl der Zahlungsweise sowie der Versandmethode, gibt
der Kunde ein bindendes Angebot durch einen Klick auf
den mit „Bestellung bestätigen“ versehenen Link ab.
Die Security Performance Hartmann GmbH ist berechtigt,
das Angebot innerhalb von sieben Tagen anzunehmen.
Dem Kunden wird unmittelbar nach Abgabe des Angebots
eine automatisch generierte E-Mail zugesandt, die den
Eingang des Angebots auf dem Server der Security
Performance Hartmann GmbH bestätigt
(Eingangsbestätigung). Diese E-Mail stellt noch keine
Annahme des Vertragsangebots dar, sondern informiert nur
über den Eingang der Bestellung. Ein Kaufvertrag kommt
erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den
Kunden versandt wird und der Versand mit einer weiteren
E-Mail bestätigt wurde (Vertragsbestätigung) oder eine
separate Annahme-E-Mail versandt wurde. Über Produkte,
die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind,
kommt kein Kaufvertrag zustande.
§ 3 Lieferung, Versand und Lieferfristen
Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers, vom Augenblick der Übergabe an die Post oder
das Beförderungsunternehmen, auch wenn Untergang oder
Verschlechterung auf Zufall oder höherer Gewalt beruhen.
Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport
beschädigte Sendungen wird durch die Security
Performance Hartmann GmbH nicht geleistet. Die
vorstehenden Ausführungen dieses Absatzes gelten nicht,
sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
Wird die Lieferung durch einen Umstand, den der
Besteller zu vertreten hat, verzögert, so geht die
Gefahr mit dem Zeitpunkt der Lieferbereitschaft über.
Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden
erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des
Kunden.
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils in der
Auftragsbestätigung ausgewiesenen Versandkosten.
Besondere Versandvorschriften bedürfen der Schriftform
und müssen ggf. extra vergütet werden.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der
Auftragsbestätigung von Security Performance Hartmann
GmbH, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten.
Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet
der Rechte von Security Performance Hartmann GmbH aus
Verzug des Auftraggebers, um den Zeitraum, um den der
Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder
einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt
sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht ab, so ist die
Security Performance Hartmann GmbH berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall ist die
Security Performance Hartmann GmbH berechtigt, entweder
- ohne Nachweis eines Schadens - 25 % des Ladenpreises
oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu
verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren
Schaden nach.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen
überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, eine
angemessene Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach
fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Teillieferungen sind zulässig, hinsichtlich dieser ist
bei rechtzeitiger Lieferung ein Rücktritt nicht möglich.
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen
Maßnahmen sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen,
die trotz vernünftigerweise zu erwartender
Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten -
gleich, ob bei der Security Performance Hartmann GmbH,
beim Lieferanten oder dritten Personen -, ist der
Auftraggeber ebenfalls berechtigt, eine angemessene
Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, auch wenn derartige
Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs
entstehen.
Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder bei durch die
Security Performance Hartmann GmbH verschuldeter
Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung hat der
Besteller das Recht, Schadensersatzansprüche wegen
Nichterfüllung geltend zu machen.
§ 4 Montage
Sofern der Auftraggeber zusätzlich die Montage wünscht,
wird diese von der Security Performance Hartmann GmbH
übernommen. Die Montagekosten sowie der sodann
anfallende Arbeitslohn, die Fahrzeiten und Fahrkosten
sowie die Km-Zulagen werden in der Auftragsbestätigung
ebenfalls festgehalten.
Bei einer Verzögerung des Einbaus, welche der
Auftraggeber zu verschulden hat, werden die sodann
gegebenenfalls anfallenden Mehraufwandskosten gesondert
berechnet.
Gegebenenfalls anfallende Maurer-, Stemm- und
Verputzarbeiten sind auftraggeberseitig auszuführen. Für
den Fall, dass die Security Performance Hartmann GmbH
diese Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers verrichten
soll, werden diese zusätzlichen Arbeiten gesondert in
Rechnung gestellt.
Mündliche Nebenabreden mit Monteuren der Security
Performance Hartmann GmbH erhalten erst durch eine
schriftliche Bestätigung der Security Performance
Hartmann GmbH Ihre Gültigkeit.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten
Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung
gültigen Umsatzsteuer. Wenn nicht anders schriftlich
vereinbart, ist der Rechnungsbetrag 10 Tage nach
Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Verpackungskosten,
Versandspesen, Portokosten, Reisespesen, Zollgebühren
und sonstige außerhalb des Umfangs des Leistungskatalogs
anfallenden Kosten werden gesondert berechnet.
Die Security Performance Hartmann GmbH behält sich vor,
Aufträge von zahlungssäumigen Kunden ohne vorherige
Ankündigung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse
auszuführen. Wenn die Vorauszahlung nicht in
angemessener Frist geleistet wird, ist die Security
Performance Hartmann GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Die Security Performance Hartmann GmbH ist berechtigt,
ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten
über dem Basissatz zu verlangen, sofern der
Vertragspartner kein Verbraucher ist. Anderenfalls sind
Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
Basissatz in Ansatz zu bringen.
Das grundsätzliche Recht von der Security Performance
Hartmann GmbH zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von
Schadensersatz bleibt unberührt.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte aufgrund von
Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenansprüche sind schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt.
Weitere Zurückbehaltungsrechte nach dem HGB sind
ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einen Vertrag
zwischen Kaufleuten handelt.
Alle Forderungen von der Security Performance Hartmann
GmbH werden sofort fällig, wenn ein Zahlungstermin nicht
eingehalten wird oder der Auftraggeber gegen sonstige
vertragliche Vereinbarungen verstößt oder der Security
Performance Hartmann GmbH Umstände bekannt werden, die
geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu
mindern. Diese Klausel findet keine Anwendung, sofern
der Schuldner den Rückstand nicht zu vertreten hat.
Ferner ist die Security Performance Hartmann GmbH in
einem solchen Fall berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auszuführen und nach Setzen einer
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die
Security Performance Hartmann GmbH kann außerdem die
Weiterveräußerung/verwendung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren
Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes
auf Kosten des Auftraggebers verlangen und eine
Einziehungsermächtigung widerrufen.
§ 6 Gewährleistung / Haftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die
gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser
Ansprüche des Bestellers/Auftraggebers ist
ausgeschlossen.
Im Falle eines Mangels hat der Auftraggeber nach seiner
Wahl zunächst die gesetzlichen Ansprüche auf
Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung).
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der
Auftraggeber darüber hinaus das Recht zum Rücktritt vom
Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises und Anspruch
auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden,
wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich
ist.
Die Ware ist sofort nach Empfangnahme in Anwesenheit des
Spediteurs durch den Besteller/Auftraggeber oder seines
Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen.
Schäden an der Verpackung hat sich der
Besteller/Auftraggeber bei Annahme der Ware von dem
Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen.
Verpackung und Versandpapiere sind aufzubewahren.
Beanstandungen von Kaufleuten können nur berücksichtigt
werden, wenn der Security Performance Hartmann GmbH
innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware der Mangel
mitgeteilt wird; maßgebend ist das Datum des
Poststempels. Transportschäden sind spätestens innerhalb
von 24 Stunden beim Spediteur zu melden.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Auftraggebers -- gleich aus
welchen Rechtsgründen -- ausgeschlossen. Die Security
Performance Hartmann GmbH haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind; insbesondere haftet die Security Performance
Hartmann GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für
sonstige Vermögensschäden des Bestellers/Auftraggebers.
Soweit die vertragliche Haftung der Security Performance
Hartmann GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt
ferner dann nicht, wenn der Besteller/Auftraggeber
gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht.
Sofern die Security Performance Hartmann GmbH fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt. Hat die Security
Performance Hartmann GmbH nach den gesetzlichen
Bestimmungen und nach Maßgabe dieser Bedingungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet die Security Performance
Hartmann GmbH, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit
verletzt wurden, nur bei der Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten und nur in Höhe des bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schadens.
Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung
erfolgt, ist der Besteller/Auftraggeber dazu
verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von
30 Tagen an die Security Performance Hartmann GmbH auf
Kosten der Security Performance Hartmann GmbH
zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware
hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Die
Security Performance Hartmann GmbH behält sich vor,
unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen
Schadensersatz geltend zu machen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Security
Performance Hartmann GmbH.
8. Sonstiges und Gerichtsstand
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich,
unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu
ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen
enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise
gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag
enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke
verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise
hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien
nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten,
wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Anwendbares Recht ist das der Bundesrepublik
Deutschland.
Sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts ist, wird für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Security
Performance Hartmann GmbH zuständige Gericht als
Gerichtsstand vereinbart, sofern nicht ein
ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse, ist das am
Geschäftssitz der Security Performance Hartmann GmbH
zuständige Gericht, wenn auch der Käufer Kaufmann, eine
öffentlich-rechtliche Person oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder
sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die Security Performance Hartmann GmbH ist auch
berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
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